Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des digitalen Services Viessmann Adminprofi als Angebot der Viessmann Solutions & Services GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich

Für alle Aufträge gelten die nachfolgenden AGB des digitalen Services “Viessmann Adminprofi” als Angebot der Viessmann Solutions & Services GmbH, Zionskirchstraße 73a, 10119 Berlin, Deutschland (Registergericht AG Marburg (Lahn) HRB 6879B) (im Folgenden Viessmann genannt).

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn die Viessmann Solutions & Services GmbH diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

Der Service richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland und schließt die Benutzung durch Verbraucher ausdrücklich aus.

2. Vertragsverhältnis, Registrierung, Registrierungsvoraussetzungen

Der Zugang zum Viessmann Adminprofi erfordert die Registrierung mit einem persönlichen Nutzerprofil unter Angabe persönlicher Daten eines Ansprechpartners, Viessmann Kundennummer, sowie E-Mail und Passwort. Die Registrierung wird über die Website des Viessmann Adminprofi (viessmann-adminprofi.de) vollzogen. Die Registrierung ist kostenfrei. Informationen zu Speicherung und Umgang mit persönlichen Daten kann der Kunde im Rahmen des Registrierungsprozesses der Datenschutzerklärung entnehmen. Mit Registrierung erhält der Kunde ein persönliches Nutzerkonto, in welches er sich zu jeder Zeit einloggen kann. Das Nutzerkonto bietet eine Übersicht über alle eingereichten Anträge, den jeweiligen Bearbeitungsstatus und die persönlichen Daten des Nutzers.

Zur Registrierung benötigt der Kunde eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein selbst gewähltes Passwort. Das Vertragsverhältnis ist nicht übertragbar. Der Kunde ist dafür verantwortlich, bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen.

Ein kostenpflichtiger Vertrag zwischen Viessmann und dem Kunden über die Nutzung des Viessmann Adminprofi kommt jeweils nach den allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zustande. Vor Vertragsschluss wird der Kunde umfassend über Leistungsinhalt, Preise und Zahlungsmodalitäten informiert.

Nach erfolgreicher Registrierung kann der Kunde über die Website viessmann-adminprofi.de eine Bestellung aufgeben. Hierzu klickt der Kunde auf der Website viessmann-adminprofi.de zuerst auf den Button “Antrag stellen / E-Plan bestellen” und wählt anschließend die anzumeldenden Erzeugungsanlagen aus den dargestellten Auswahlmöglichkeiten aus. Im Rahmen der Auswahl wird dem Kunden zudem der entsprechende Nettopreis seiner Bestellung inklusive Hinweis auf zusätzlich anfallende Steuern angezeigt. Mit Bestätigung der Auswahl wird der Kunde in die digitale Antragsstrecke weitergeleitet, in welcher der Kunde die erforderlichen projektbezogenen Daten seines Bauvorhabens eingibt und die erforderlichen Anhänge zu seinem Bauvorhaben hochladen kann. Der Kunde bestätigt seine Bestellung mittels Mausklick („Jetzt verbindlich einreichen“) über das dafür vorgesehene Online-Formular (Angebot) am Ende der Klickstrecke.

Viessmann schickt dem Kunden eine Empfangsbestätigung per E-Mail zu und nimmt damit das Angebot zum Vertragsschluss an. Mit Erhalt dieser Empfangsbestätigung kommt ein kostenpflichtiger Vertrag zustande.

3. Leistungsbeschreibung

Der digitale Service “Viessmann Adminprofi” umfasst die Unterstützung des Kunden bei der Anmeldung zuvor ausgewählter elektrischer Erzeugungsanlagen bei in Deutschland ansässigen Verteilnetzbetreibern und der anschließenden Registrierung dieser Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur für den Anlagenbetreiber.

Der Kunde gibt die für die Beauftragung und Anmeldung relevanten Daten in den hierfür vorgesehen digitalen Klickstrecken ein und lädt ergänzende Dokumente in den hierfür vorgesehenen Uploadbereichen hoch. Die digitale Antragsstrecke ergänzt die Angaben des Kunden automatisch um ausgewählte technische Angaben zu den jeweils ausgewählten Erzeugungsanlagen. Die Bearbeitung und Einreichung durch Sachbearbeiter des Viessmann Adminprofi erfordert eine Vollmacht, unterschrieben durch Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter. Der Kunde hat hierfür die durch den Viessmann Adminprofi zur Verfügung gestellte Vollmacht zu benutzen und kann diese anschließend im Rahmen der Antragstellung unterschrieben als digitalen Scan oder Fotokopie hochladen.

Nach Vertragsschluss werden die eingereichten Unterlagen durch Sachbearbeiter des Viessmann Adminprofi bearbeitet und für den zuständigen Verteilnetzbetreiber aufbereitet. Ein projektbezogener Elektroschaltplan wird erstellt. Bevollmächtigt durch den Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter reichen unsere Sachbearbeiter anschließend die aufbereiteten Antragsunterlagen bei dem im Rahmen der Antragsstrecke ausgewählten Verteilnetzbetreiber ein. Mit Einreichen des Netzanschlussbegehrens nimmt der Viessmann Adminprofi eine vorläufige Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister vor.

Der Verteilnetzbetreiber überprüft die eingereichten Antragsunterlagen und versendet nach erfolgreicher Prüfung eine netztechnische Stellungnahme (NTS) an den Anlagenbetreiber. Viessmann hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer auf Seiten der Verteilnetzbetreiber. Netzbetreiber müssen Anschlussbegehrenden nach Eingang der erforderlichen Informationen nach § 8 Absatz 6 EEG 2023 unverzüglich, spätestens aber innerhalb von acht Wochen einen Zeitplan für die unverzügliche Herstellung des Netzanschlusses mit allen erforderlichen Arbeitsschritten, alle Informationen, die Anschlussbegehrende für die Prüfung des Verknüpfungspunktes benötigen, sowie auf Antrag die für eine Netzverträglichkeitsprüfung erforderlichen Netzdaten, die Information, ob bei der Herstellung des Netzanschlusses der Anlage die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist; wenn der Netzbetreiber diese ausnahmsweise für erforderlich hält, einen nachvollziehbaren und detaillierten Voranschlag der Kosten, die den Anlagenbetreibern durch den Netzanschluss entstehen; dieser Kostenvoranschlag umfasst nur die Kosten, die durch die technische Herstellung des Netzanschlusses entstehen, und insbesondere nicht die Kosten für die Gestattung der Nutzung fremder Grundstücke für die Verlegung der Netzanschlussleitung, und weitere, für die Erfüllung der Pflichten nach § 9 Absatz 1 bis 2 EEG 2023 erforderliche Informationen übermitteln. Wird diese Frist überschritten, weist der Viessmann Adminprofi den Netzbetreiber in regelmäßigen Abständen auf diesen Zustand hin und bittet um Bearbeitung. Nach erfolgreicher Prüfung und Versendung der netztechnischen Stellungnahme an den Anlagenbetreiber darf der Anlagenerrichter die angemeldeten elektrischen Anlagen errichten.

Nach erfolgter Errichtung der Anlage(n) durch den Anlagenerrichter ist/ sind diese beim zuständigen Netzbetreiber fertig zu melden. Die hierfür benötigten Formulare werden durch den Verteilnetzbetreiber direkt an den Kunden oder Anlagenbetreiber versendet. Der Viessmann Adminprofi kann auf Nachfrage des Kunden unentgeltlich beratend unterstützen.

Nach Meldung der Fertigstellung der Erzeugungsanlage kann die Inbetriebsetzung erfolgen. Hierzu wird seitens des Anlagenerrichters ein Termin mit dem Verteilnetzbetreiber zur Zählersetzung und Inbetriebnahme vereinbart und ein entsprechendes Inbetriebnahmeprotokoll durch den Anlagenerrichter ausgefüllt und unterschrieben. Der Viessmann Adminprofi kann Anlagenbetreiber und Anlagenerrichter auf Nachfrage beim Ausfüllen der Formulare unentgeltlich unterstützen. Die Verantwortung für die sachgerechte Inbetriebnahme obliegt zu jeder Zeit dem Anlagenerrichter.

Nach der erstmaligen Inbetriebnahme wird die Registrierung der elektrischen Erzeugungsanlagen, die über den Viessmann Adminprofi angemeldet wurden, durch einen Sachbearbeiter des Viessmann Adminprofi im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finalisiert (Statusänderung “in Betrieb”). Voraussetzung hierfür ist das vollständige zur Verfügung stellen der notwendigen Daten durch den Anlagenbetreiber (Datum der erstmaligen Inbetriebnahme nach EEG). Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Inbetriebnahme vollzogen werden. Andernfalls drohen dem Anlagenbetreiber Vergütungsausfälle. Für etwaige Verzögerungen verursacht durch die fehlende Bereitstellung von Daten durch den Anlagenbetreiber und für daraus resultierende Schäden haftet der Viessmann Adminprofi nicht. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Anlagenbetreiber die notwendigen Informationen, um den Account im Marktstammdatenregister auf seine Person zu übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Anlagenbetreiber für die Prüfung der angegebenen Daten sowie für alle künftigen Dateneingaben und die Pflege des Accounts im Marktstammdatenregister verantwortlich.

Beauftragt der Kunde den Viessmann Adminprofi mit der alleinigen Erstellung eines projektbezogenen Elektroschaltplans, entfällt die Dienstleistung der Anmeldung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber. Für Korrekturen am Elektroschaltplan, die vom Kunden nach der erstmaligen Erstellung erbeten werden, behält sich der Viessmann Adminprofi das Recht vor, zusätzliche Aufwände in Rechnung zu stellen.

4. Preise und Rechnungsstellung

Die Preisangaben erfolgen netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Viessmann Adminprofi ist wie folgt zur Abrechnung seiner Leistungen berechtigt:

  • Beim Anmeldeservice: mit der Einreichung des Netzanschlussbegehrens beim Verteilnetzbetreiber;
  • Erstellung eines Elektroschaltplans: mit Übersendung des Elektroschaltplans an den Auftraggeber.

Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5. Zahlungsarten und Zurückbehaltungsrecht

Die Leistungen können mittels Banküberweisung gegen Rechnung bezahlt werden. Des Weiteren kann auch ein SEPA Lastschriftmandat eingerichtet werden. Andere Zahlungsarten (z.B. Kreditkarte, Paypal) stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig, anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie unsere Verpflichtung beruhen.

6. Haftung

Viessmann haftet für die ordnungsgemäße Bearbeitung und Einreichung der Antragsformulare des Kunden beim zuständigen Verteilnetzbetreiber, nicht jedoch für die tatsächliche Bewilligung. Gleiches gilt für die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz haftet Viessmann unbeschränkt bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei jeder Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit Viessmann einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

Viessmann haftet darüber hinaus beschränkt bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat oder vertrauen durfte. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Viessmann nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung von Viessmann ausgeschlossen.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Viessmann, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

7. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.

8. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.